Wer die Vergütung des Pflichtverteidigers abrechnet, kennt die Stolperstellen: Ist die Grundgebühr im Ermittlungsverfahren oder erst im ersten Rechtszug entstanden? Greift der Haftzuschlag – und für welche Gebühr? Und wie kommen Auslagen, Umsatzsteuer und bereits erhaltene Vorschüsse sauber in den Antrag nach § 55 RVG?

Genau dafür haben wir gemeinsam mit dem Kostenrechtsexperten und Buchautor Maik Schlaak den PV-Rechner entwickelt – als digitale Ergänzung zur Neuauflage seines Werks Die Vergütung des Pflichtverteidigers. Er ist ab sofort frei zugänglich.

Acht Schritte statt einer leeren Tabelle

Der Rechner ist ein geführter Ablauf, kein Formularblatt. Er fragt nacheinander ab, was für die Abrechnung gebraucht wird. Zu jeder Frage steht dabei, worauf es ankommt – etwa, dass die Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung nur einmal entsteht und deshalb entweder im Ermittlungsverfahren oder im ersten Rechtszug anzusetzen ist.

Schritt 4 des PV-Rechners: Ermittlungsverfahren mit Grundgebühr, Verfahrensgebühr und der Live-Berechnung am rechten Rand
Schritt 4: Erfassung des Ermittlungsverfahrens

Die Berechnung läuft mit

Rechts steht dauerhaft die Live-Berechnung: jede Gebühr mit ihrer Nummer aus dem Vergütungsverzeichnis, darunter Gebühren, Auslagen, Umsatzsteuer und Zahlungen. Wer eine Angabe ändert, sieht sofort, was das kostet – oder einbringt.

Am Ende steht der Antrag

Im letzten Schritt fasst der Rechner alles zusammen: die festzusetzende Vergütung, die vollständige Berechnung Position für Position – und eine Begründung zu jeder Entscheidung, die er getroffen hat. Eine Prüfhilfe weist auf das hin, was vor dem Export noch fehlt.

Das Ergebnis lässt sich drucken oder als Word-Datei ausgeben – als Festsetzungsantrag, der sich weiterbearbeiten lässt.

Ergebnisseite des PV-Rechners mit festzusetzender Vergütung, Berechnungstabelle und der Schaltfläche „Word-Antrag erstellen“
Das Ergebnis mit vollständiger Berechnung und Word-Export

Werbefrei für Leserinnen und Leser des Buches

Wer das Buch besitzt, kann den Rechner zusätzlich werbefrei schalten, die lokale Fallverwaltung nutzen und Berechnungen speichern.


Zum Weiterlesen: Die Grundlagen, Beispiele, Übersichten und Übungsfälle stehen im Buch: Maik Schlaak, Die Vergütung des Pflichtverteidigers, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 192 Seiten – mit dem KostBRÄG 2025.